Beteiligungsrechte der Frauenvertreterin und Beanstandungsverfahren

VAk-26-PW-1821 | 08.10.2026 | Berlin

Veranstaltungsrahmen

Art
Präsenz-Seminar
Format
Seminar
Dauer
2 Doppelstunden (0,5 Tage)
Termin
08.10.2026, 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Meldeschluss
03.09.2026
Veranstaltungsort Veranst.-Ort
Verwaltungsakademie Berlin Turmstraße 86 10559 Berlin

Veranstaltungsinhalte

Ein wichtiger Grund für den Erfolg des LGG stellen die Beteiligungsrechte der Frauenvertreterin nach § 17 LGG dar. Das LGG sieht ein zweistufiges Beanstandungsverfahren vor, um zu prüfen, ob eine Maßnahme der Dienststelle LGG-konform ist.
Inhalte
Ausführliche Darstellung der Beteiligungsrechte/ Veranschaulichung des dienststelleninternen Beanstandungsverfahrens nach § 18 Abs. 1 LGG / Erläuterung des Verfahrens der Beanstandung nach § 18 Abs. 2 LGG bei der SenWGPG / Arbeit an Fallbeispielen
Zielgruppe
Alle Beschäftigten im Personalwesen sowie Frauenvertreterinnen
Methodik
Information mit Diskussion und Fallbearbeitung
Lernziele
Die Teilnehmenden:
  • kennen die Beteiligungsrechte der Frauenvertreterin,
  • sind vertraut mit dem Ablauf des Beanstandungsverfahrens nach § 18 LGG,
  • wenden die entsprechenden Bestimmungen des LGG rechtssicher an.
Vorkenntnisse
Grundlagen des LGG

Ansprechpersonen für inhaltliche Fragestellungen

Name
Beate Schünemann

Ansprechpersonen für organisatorische Fragestellungen

Name
Thomas Falkenhain

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