Behindertenpolitische Maßstäbe in Berlin und deren Bedeutung für das praktische Verwaltungshandeln

VAk-26-RE-4001 | 09.12.2026 | Berlin

Veranstaltungsrahmen

Art
Präsenz-Seminar
Format
Seminar
Dauer
4 Doppelstunden (1 Tag)
Termin
09.12.2026, 08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Meldeschluss
04.11.2026
Veranstaltungsort Veranst.-Ort
Verwaltungsakademie Berlin Turmstraße 86 10559 Berlin

Veranstaltungsinhalte

Teilhabe zu ermöglichen und die Belange von Menschen mit Behinderungen als Querschnittaufgabe in der Berliner Verwaltung zu verankern, das sind Ziele behindertenpolitischer Vorgaben im Land Berlin. Die Veranstaltung bietet dafür eine Einführung in die internationalen, die nationalen sowie die Berliner Rechtsvorschriften (z.B. das Landesgleichberechtigungsgesetz) sowie in weitergehende, konkretisierende Beschlüsse des Senats, wie den Berliner Maßnahmenplan und den Berliner Teilhabebericht. Dabei wird auch auf die Stellung der UN-Behindertenrechtskonvention in der deutschen Rechtsordnung eingegangen.
In der Veranstaltung wird deutlich, wo sich die behindertenpolitischen Maßstäbe befinden und wie sie sich auf das praktische Verwaltungshandeln auswirken. Eine Rolle spielen dabei zum Teil neue rechtliche Vorgaben, die aus der UN-BRK resultieren wie die angemessenen Vorkehrungen, Definition der Barrierefreiheit, das Diskriminierungsverbot oder die Sicherstellung von Beteiligungsverfahren. An konkreten Beispielen wird die Bedeutung dieser Gesetzesvorgaben aufgezeigt und es wird Anleitungen für den Umgang in der Praxis geben.
Inhalte
Ermöglichung von Teilhabe und Verankerung der Belange von Menschen mit Behinderung als Querschnittsaufgabe / Internationale, nationale und Berliner Rechtsvorschriften / Berliner Maßnahmenplan / Berliner Teilhabebericht / UN-Behindertenrechtskonvention / Auswirkungen auf das praktische Verwaltungshandeln
Zielgruppe
Alle Beschäftigten
Methodik
Information mit Diskussion, Gruppenarbeit
Lernziele
Die Teilnehmenden:
  • kennen die wesentlichen behindertenpolitischen Grundlagen, die wichtigen behindertenpolitischen Maßstäbe für ihr praktisches Verwaltungshandeln und Handlungsmöglichkeiten,
  • ordnen die UN-BRK rechtlich ein und
  • übertragen das Wissen auf ihre Arbeit.

Ansprechpersonen für inhaltliche Fragestellungen

Ansprechpersonen für organisatorische Fragestellungen

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